FREIE MITARBEIT BEI STEUERBERATERN
Die perfekte Rundumsorgloslösung für Sie und Ihr Unternehmen
FREIE MITARBEIT BEI STEUERBERATERN
Die perfekte Rundumsorgloslösung für Sie und Ihr Unternehmen
Damit auch Sie von der Komplettbetreuung profitieren können, besteht eine Kooperationsvereinbarung mit einer einschlägigen Steuerberatungsgesellschaft mit mehreren Standorten in Sachsen. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf rechtlich einwandfreier Basis und hat gewisse Kostenvorteile für Sie als Mandant. Die Steuerberatungsgesellschaft darf mich als selbstständige Buchhalterin im Rahmen des freien Mitarbeiterverhältnisses mit Tätigkeiten beauftragen. Lesen Sie hier mehr über die geniale Zusammenarbeit.
Ergänzend bedeutet das für Sie, dass Sie alles „aus einer Hand“ bekommen. Angefangen von der Buchhaltung bis hin zum Jahresabschluss. Weitergehende Beratungen z. B. Rechtsformwechsel, Aufgabe- und Auseinandersetzungsbilanzen sowie Unternehmensbewertungen, umfangreiche Besprechungen im Rahmen des Jahresabschlusses usw. erfolgen durch die Steuerberatungsgesellschaft.
Die freie Mitarbeit erfolgt gemäß § 17 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer.