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In regelmäßigen Abständen erfolgt das Sortieren bzw. Aufbereiten der Belege. Dabei kann es gelegentlich vorkommen,
dass Belege fehlen oder aus ergänzenden Angaben erforderlich sind.
Das deutsche Steuerrecht besagt: „Keine Buchung ohne Beleg“. Das heißt, dass nur immer dann eine Buchung vorgenommen werden darf, wenn ein entsprechender Beleg vorhanden ist. Allerdings sollte der Eigenbeleg eine Ausnahme bleiben.
Wir kennen es alle! Bei einem gemeinsame Mittag- oder Abendessen mit Geschäftspartner vergisst man doch gelegentlich, einen Bewirtungsbeleg bei Bezahlung im Restaurant anzufordern. Im Nachgang sind solchen Belege nicht erstellbar.
Eine Quittung ist ein Beleg für den Erhalt einer Zahlung oder Leistung. Liegt bereits eine Rechnung vor, kann auf dieser der Vermerk „Betrag erhalten“ ergänzt werden. Bitte vergessen Sie dabei Datum und Unterschrift nicht.